Wir konzentrieren uns auf unsere Tätigkeitsschwerpunkte und beraten Sie in folgenden Rechtsbereichen.
Das Maklerrecht ist aufgrund der geringen gesetzlichen Regelungen weitestgehend Richterrecht, weshalb wir Sie bei Rechtsfragen insbesondere der Durchsetzung der Maklerprovision aufgrund unserer langjährigen Erfahrung optimal unterstützen können.
Das Immobilienrecht befasst sich insbesondere mit dem Kauf, dem Verkauf und der Belastung von Grundstücken sowie Häusern und Wohnungen.
Im Rahmen des Mietrechts beraten wir Sie in Rechtsfragen zu Rechten und Pflichten von Vermietern und Mietern sowohl im allgemeinen Mietrecht, Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht sowie in Fragen der Jagdpacht.
Wir betreuen Sie in immobilienrechtlichen Vertragsgestaltungen insbesondere bei Immobilientransaktionen sowie Miet- und Maklerverträgen.
Das Grundstücksrecht befasst sich mit allen Rechtsfragen, die sich auf Rechte von Grundstücken beziehen. Das beinhaltet auch alle Rechtsfragen zu Grundstücks- verträgen und zu den dinglichen Rechten an Grundstücken.
Als passionierter Jäger steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Heidrich auch bei Fragestellungen zum Jagdrecht sowie insbesondere der Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen zur Verfügung.